Aktuelles ausführlich
Grundsteuer A und B und Pachten
Hiermit geben wir folgende Fälligkeiten bekannt:
Quartalszahler: → 15.02.2024
→ → → → → → 15.05.2024
→ → → → → → 15.08.2024
→ → → → → → 15.11.2024
Jahreszahler: → 01.07.2024
→ → → → → → 15.08.2024, wenn der Jahresbetrag 15 Euro nicht übersteigt
→ → → → → → 15.02.2024 und 15.08.2024, wenn der Jahresbetrag 30 Euro nicht übersteigt
Grundsteuer A und B:
Grundlage für die Erhebung sind die zuletzt zugesandten Grundsteuerbescheide auf denen steht: „Dieser Bescheid gilt bis eine Änderung eintritt - z.B. im Steuerbetrag oder bei Eigentumswechsel“.
Für diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Grundsteuermessbetrag) sich seit der letzten Bekanntgabe eines Bescheides nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.
Die Grundsteuer wird mit den in den Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen fällig und ist an den Fälligkeitstagen auf das Konto der Gemeindekasse zu überweisen. Soweit der Gemeinde ein Abbuchungsauftrag erteilt wurde, werden die Fälligkeiten eingezogen. Die bereits geleisteten Zahlungen werden auf die Jahresschuld angerechnet.
Soweit Änderungen der Besteuerungsgrundlagen eintreten, wird auf der Grundlage des vom örtlich zuständigen Finanzamt erlassenen Grundsteuermessbescheids ein Grundsteuerbescheid erteilt.
Diese Bekanntmachung gilt als Zahlungsaufforderung gemäß § 27 Grundsteuergesetz.
Rechtsbelehrung:
Gegen diese öffentliche Bekanntmachung können Sie innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist bei der Gemeindeverwaltung Lichtenberg, Hauptstraße 11 in 01896 Lichtenberg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Zu zahlende Pachten werden wie in den abgeschlossenen Verträgen ausgewiesen fällig.
Wuttke
Bürgermeister