Aktuelles ausführlich
Hundesteuer
Die zum Jahresanfang versendeten Bescheide der Hundesteuer sind bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides ab sofort und bis auf Widerruf jeweils zum 01.07. eines jeden Jahres fällig und ohne Aufforderung weiter zu entrichten. Neue Bescheide werden in der Regel nur noch bei Änderungen der Bemessungsgrundlagen (Steuersatz, Anzahl der Hunde, etc.) erstellt.
Die vorliegenden Hundemarken behalten ihre Gültigkeit.
Wuttke
Bürgermeister