Aktuelles ausführlich
Öffentliche Bekanntmachung - Grundsteuer A und B und Pachten
Hiermit geben wir folgende Fälligkeiten bekannt:
Quartalszahler: 15.02.2026
15.05.2026
15.08.2026
15.11.2026
Jahreszahler: 01.07.2026
15.08.2026, wenn der Jahresbetrag 15 Euro nicht übersteigt
15.02.2026 und 15.08.2026, wenn der Jahresbetrag 30 Euro nicht übersteigt
Grundsteuer A und B:
Grundlage für die Erhebung sind die zuletzt zugesandten Grundsteuerbescheide auf denen steht:
„Dieser Bescheid gilt bis eine Änderung eintritt - z.B. im Steuerbetrag oder bei Eigentumswechsel“
Für diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Grundsteuermessbetrag) sich seit der
letzten Bekanntgabe eines Bescheides nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche
Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) die Grundsteuer für das
Kalenderjahr 2026 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.
Die Grundsteuer wird mit den in den Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen
fällig und ist an den Fälligkeitstagen auf das Konto der Gemeindekasse zu überweisen. Soweit der
Gemeinde ein Abbuchungsauftrag erteilt wurde, werden die Fälligkeiten eingezogen. Die bereits
geleisteten Zahlungen werden auf die Jahresschuld angerechnet.
Soweit Änderungen der Besteuerungsgrundlagen eintreten, wird auf der Grundlage des vom örtlich
zuständigen Finanzamt erlassenen Grundsteuermessbescheids ein Grundsteuerbescheid erteilt.
Diese Bekanntmachung gilt als Zahlungsaufforderung gemäß § 27 Grundsteuergesetz.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese öffentliche Bekanntmachung können Sie innerhalb eines Monats nach seiner
Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist bei der Gemeindeverwaltung Lichtenberg,
Hauptstraße 11 in 01896 Lichtenberg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Zu zahlende Pachten werden wie in den abgeschlossenen Verträgen ausgewiesen fällig.
Wuttke
Bürgermeister