Aktuelles ausführlich

Öffentliche Mahnung der Gemeinde Lichtenberg

16. 02. 2024

Die Gemeindeverwaltung Lichtenberg macht darauf aufmerksam, dass zum 15.02.2024 die

Grundsteuer A, Grundsteuer B und die Gewerbesteuer  für alle diejenigen Steuerpflichtigen, die die genannten Steuern vierteljährlich entrichten, fällig waren. Diejenigen, die sich mit der Zahlung der Steuern an die Gemeinde Lichtenberg im Rückstand befinden, werden hiermit gemäß § 13 Sächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetzt gemahnt und aufgefordert, bis zum 20.03.2024  ihrer Zahlungspflicht nachzukommen. Bitte geben Sie bei der Überweisung das Kassenzeichen bzw. Buchungszeichen des Steuerbescheides an.

Für diese öffentliche Mahnung werden keine Gebühren erhoben.

Bei einem weiteren Zahlungsverzug erfolgt eine schriftliche Mahnung mit einer Mahngebühr von mindestens 8,00 EUR bis 40,00 EUR gemäß 10. Sächsischen Kostenverzeichnis. Außerdem sind Säumniszuschläge gemäß § 240 AO für jeden angefangenen Monat der Säumnis i.H.v. 1 % der auf volle 50 EUR abgerundeten Steuerforderungen zu entrichten. „

Wuttke, Bürgermeister

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