Aktuelles ausführlich
Öffentliche Mahnung der Gemeinde Lichtenberg
Die Gemeinde Lichtenberg macht darauf aufmerksam, dass zum 15.08.2026 die Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer und Abwassergebühren für Ratenzahler für alle diejenigen Steuerpflichtigen, die die genannten Steuern vierteljährlich entrichten, fällig waren. Diejenigen, die sich mit der Zahlung der Steuern an die Gemeinde Lichtenberg im Rückstand befinden, werden hiermit gemäß § 13 Sächsisches Verwaltungsvollstreckungsgeset
Bei einem weiteren Zahlungsverzug erfolgt eine schriftliche Mahnung mit einer Mahngebühr von mindestens 8,00 EUR bis 40,00 EUR gemäß 10. Sächsischen Kostenverzeichnis. Außerdem sind Säumniszuschläge gemäß § 240 AO für jeden angefangenen Monat der Säumnis i.H.v. 1 % der auf volle 50 EUR abgerundeten Steuerforderungen zu entrichten. „
Kasse/Kämmerei