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Pressemitteilung LEADER-Region Westlausitz

Chance für Ihre Ideen: 1,42 Mio. € LEADER-Fördermittel in der Westlausitz!
Die LEADER-Region Westlausitz hat am 07.04.2025 den ersten Aufruf für das LEADER-Budget 2025
gestartet. Bis zum 19.05.2025 haben z.B. Privatpersonen, Vereine, Unternehmen und Kommunen die
Möglichkeit, ihre Projekte beim Regionalmanagement einzureichen und sich um eine finanzielle
Unterstützung aus dem Fördertopf von insgesamt 1,42 Mio. € zu bewerben.


Die Förderung umfasst ein breites Spektrum an Vorhaben, darunter Projekte in den Bereichen
privates Wohnen, Wirtschaft, Tourismus, medizinische Versorgung, Kulturgut und traditionelles
Handwerk sowie Natur und Umwelt. Zusätzlich stehen 100.000 € für Projekte im Bereich Aquakultur
und Fischerei zur Verfügung.


Das LEADER-Programm bietet einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Anteilsfinanzierung. Die
Fördersätze variieren je nach Projektart und Antragsteller zwischen 30 % und 80 %, die maximale
Fördersumme liegt zwischen 50.000 € und 100.000 €.


Die Bewertung und Auswahl der Projekte erfolgt im Juni 2025 durch den Koordinierungskreis, das
Entscheidungsgremium der Region. Im Anschluss werden alle Antragsteller über das Ergebnis
informiert. Erfolgreiche Antragsteller können dann in einem zweiten Schritt den Förderantrag beim
Landratsamt Bautzen einreichen.


Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, empfiehlt das Regionalmanagement allen
Antragstellern eine vorherige Beratung (Telefon: 03528-41961046, E-Mail:
regionalmanagement@region-westlausitz.de). Ausführliche Informationen zum LEADER-Projektaufruf
sowie die Antragsunterlagen finden Sie auf der Website der Westlausitz (www.region-westlausitz.de)
unter der Rubrik „Aufrufe“.


Welche Kommunen gehören zur Westlausitz?
Die LEADER-Region Westlausitz erstreckt sich über 13 Städte und Gemeinden: Arnsdorf,
Bischofswerda, Burkau, Elstra, Frankenthal, Großharthau, Großröhrsdorf, Lichtenberg, Ohorn,
Pulsnitz (mit Ausnahme der Ortsteile Oberlichtenau, Friedersdorf und Friedersdorf-Siedlung),
Rammenau, Steina und Wachau. Wichtig zu beachten ist, dass in den Städten Bischofswerda,
Großröhrsdorf und Pulsnitz investive Maßnahmen, wie beispielsweise Bauvorhaben, ausschließlich in
den ländlichen Ortsteilen und nicht im städtischen Kerngebiet gefördert werden.