Aktuelles ausführlich
Vorabinformation Abwasser-Jahresabrechnung 2022
In den kommenden Tagen erhalten die Bürger der Gemeinde Lichtenberg die Gebührenbescheide für
das Abwasser (Jahresendabrechnung) 2022.
Erfahrungsgemäß werden am häufigsten die folgenden Fragen gestellt:
1. Ich habe im Abrechnungsjahr 2022 nicht mehr verbraucht als im Vorjahr. Warum ergibt die
Jahresendabrechnung trotz der gezahlten Abschläge eine Nachzahlung?
Die Abschläge für das Jahr wurden so ermittelt, dass die Jahresendabrechnung gleichzeitig den
Abschlag für das 4. Quartal darstellt, der mit dem tatsächlichen Verbrauch verrechnet wird.
2. Warum sind die Abschlagszahlungen für das Jahr 2023 so sehr gestiegen?
In der Gemeinderatssitzung vom 09.11.2022 wurde eine Satzungsänderung der Abwassersatzung
beschlossen, wobei die Mengengebühr ab 2023 auf 5,20 € angehoben wird. Das hat zur Folge,
dass die Abschläge für das Jahr 2023 höher ausfallen.
3. Warum wurde mein Abwasserverbrauch geschätzt, obwohl ich den Zählerstand gemeldet habe?
Der Zählerstand wurde grundsätzlich nur für nicht gemeldete Zähler geschätzt. Sollten auf Ihrer
Ablesekarte mehrere Zählernummern aufgeführt sein, sind die Zählerstände für jeden einzelnen
Zähler zu melden. Das gilt auch für Zähler die nicht mehr genutzt werden!
Sollten Zähler auf der Ablesekarte gelistet sein, die längst ausgebaut sind, könnte das daran
liegen, dass uns für den Zählerausbau bzw. -wechsel keine Meldung vorliegt. In diesem Fall bitten
wir Sie, sich umgehend mit uns in Verbindung zu setzen.
4. Aus welchem Grund wurden die Abwassergebühren 2022 und ein weiteres Mal 2023 erhöht?
Beide Anhebungen der Abwasser-Mengengebühren beruhen auf je einer Gebührenkalkulation,
welche die Gebühren so ermittelt, dass die Kosten der Abwasserbeseitigung gedeckt werden
können.
In den Kalkulationen wurden notwendige Instandhaltungskosten und die Erhöhung der
Betriebskosten als Kostensteigerungen eingearbeitet. Dabei ist vor allem mit erhöhten
Energiekosten ab 2023 zu rechnen.
5. Wieso sind wir über die Anhebung der Abwassergebühren nicht vorher informiert worden?
Die Informationswege der Gemeindeverwaltung Lichtenberg sind in der „Satzung über die Form
der öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Lichtenberg“ (Bekanntmachungssatzung)
festgelegt.
Soll eine Satzung geändert werden, ist dazu ein Beschluss des Gemeinderates in öffentlicher
Sitzung notwendig. Diese Sitzung wird im Eichbergkurier angekündigt und die angesetzten
Tagesordnungspunkte an den Verkündungstafeln (Hauptstraße 14; Hauptstraße 35; Hauptstraße
80 sowie Kleindittmannsdorf, Dorfstraße 15) veröffentlicht.
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung, an der jeder Bürger teilnehmen kann, werden die
Gründe für die Satzungsänderung vorgestellt, diskutiert und beschlossen. Daraufhin wird der
Beschluss bzw. die geänderte Satzung im Eichbergkurier und an den Verkündungstafeln bekannt
gemacht.
Die Veröffentlichungen der Satzungsänderungen für die Jahre 2022 und 2023 erfolgten, wie in der
Tabelle dargestellt:
2022 Anhebung Mengengebühr auf 3,50 € |
2023 Anhebung Mengengebühr auf 5,20 € |
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Ankündigung GR-Sitzung | 08.10.2021 (Eichbergkurier) |
14.10.2022 (Eichbergkurier) |
Aushang TOP an den Bekanntmachungstafeln |
11.10.2021 – 22.10.2021 | 01.11.2022 – 10.11.2022 |
Öffentliche GR-Sitzung | 20.10.2021 | 09.11.2022 |
Veröffentlichung des Beschlusses u. der Satzung |
12.11.2021 (Eichbergkurier 11/2021) |
09.12.2022 (Eichbergkurier 12/2022) |
In Kraft getreten | 01.01.2022 | 01.01.2023 |