Aktuelles
Herzlich Willkommen
Als ehrenamtlicher Bürgermeister begrüße ich Sie recht herzlich in der Gemeinde Lichtenberg mit seinem Ortsteil Kleindittmannsdorf- am südwestlichen Teil der Westlausitz, gelegen zwischen weiten Wiesen und Wäldern.
Als Verwaltungsgemeinschaft mit Ohorn, Großnaundorf, Steina und unserer erfüllenden Gemeinde Pulsnitz bewältigen wir täglich unsere Herausforderungen.
Als Wohngemeinde gut vernetzt bieten wir in erster Linie einen guten dörflichen Zusammenhalt.
Die Arbeitsstandorte wie Dresden oder Bautzen sind schnell erreichbar, während die Kinder neben der Kinder- & Horteinrichtung aus einer Vielzahl von Vereinen und Feuerwehr für ihre Freizeitaktivitäten wählen können.
Bei Fragen oder Anregungen können Sie sich gern jederzeit an das Team der Gemeindeverwaltung wenden oder auch an mich persönlich!
Wir wünschen Ihnen viel Spaß auf unserer Homepage und würden uns freuen Sie als Besucher in Lichtenberg und seinem Ortsteil Kleindittmannsdorf begrüßen zu dürfen.
Der Bürgermeister Thomas Wuttke
Öffentliche Mahnung der Gemeinde Lichtenberg
Die Gemeindeverwaltung Lichtenberg macht darauf aufmerksam, dass zum 15.08.2023 die Grundsteuer A, Grundsteuer B und die Gewerbesteuer für alle diejenigen Steuerpflichtigen, die die genannten Steuern vierteljährlich entrichten, fällig waren. Diejenigen, die sich mit der Zahlung der Steuern an die Gemeinde Lichtenberg im Rückstand befinden, werden hiermit gemäß § 13 Sächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetzt gemahnt und aufgefordert, bis zum 20.09.2023 ihrer Zahlungspflicht nachzukommen. Bitte geben Sie bei der Überweisung das Kassenzeichen bzw. Buchungszeichen des Steuerbescheides an.
Für diese öffentliche Mahnung werden keine Gebühren erhoben.
Bei einem weiteren Zahlungsverzug erfolgt eine schriftliche Mahnung mit einer Mahngebühr von mindestens 8,00 EUR bis 40,00 EUR gemäß 10. Sächsischen Kostenverzeichnis. Außerdem sind Säumniszuschläge gemäß § 240 AO für jeden angefangenen Monat der Säumnis i.H.v. 1 % der auf volle 50 EUR abgerundeten Steuerforderungen zu entrichten.

Lichtenberg macht sich ran
Wir sind bei der MDR-Show – Mach dich ran „Das Spiel um die himmlischen 400 000 Euro“ dabei.
Sechs Gemeinden sind ausgewählt, um für die Sanierung ihrer Kirchen Geld zu erspielen. Jeweils zwei Gemeinden aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Zunächst treten wir gegen die sächsische Gemeinde in Pohla an. Sollten wir das Duell gewinnen, dann geht’s ins Finale gegen die anderen beiden Sieger.
Seien Sie dabei und unterstützen Sie uns mit guter Laune in Pohla und bei uns in Lichtenberg.
Am 09.09.23 fahren wir nach Pohla. Dafür haben wir einen Bus organisiert. Dieser ist für Sie kostenfrei! Abfahrt 10:00 Uhr an der Turnhalle und am Bürgerhaus. Bitte vorher bei der Kirchgemeinde anmelden (Tel. 035955 72712 oder frances.franz@evlks.de)
Am 10.09.23 starten wir mit dem Erntedankgottesdienst um 10 Uhr die „Rückrunde“ gegen Pohla. Danach (circa um 11.30 Uhr) finden die Wettspiele auf der Wiese beim Bürgerhaus statt.
Also lassen wir die Spiele beginnen und zwar mit IHRER und EURER Unterstützung vor Ort - Anfeuern, Mitfiebern und Mitfreuen. Wir hoffen, Sie sind dabei.

Eichbergkurier Ausgabe September 2023
Die aktuelle Ausgabe des Eichbergkurier Lichtenberg finden Sie unter folgendem Link.
öffentliche Mahnung
Die Gemeindeverwaltung Lichtenberg macht darauf aufmerksam, dass zum 01.07.2023 die Hundesteuer, welche jährlich zu entrichten ist, fällig war. Diejenigen, die sich mit der Zahlung der Steuern an die Gemeinde Lichtenberg im Rückstand befinden, werden hiermit gemäß § 13 Sächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetzt gemahnt und aufgefordert, bis zum 20.08.2023 ihrer Zahlungspflicht nachzukommen. Bitte geben Sie bei der Überweisung das Kassenzeichen bzw. Buchungszeichen des Steuerbescheides an.
Für diese öffentliche Mahnung werden keine Gebühren erhoben.
Bei einem weiteren Zahlungsverzug erfolgt eine schriftliche Mahnung mit einer Mahngebühr von mindestens 8,00 EUR bis 40,00 EUR gemäß 10. Sächsischen Kostenverzeichnis. Außerdem sind Säumniszuschläge gemäß § 240 AO für jeden angefangenen Monat der Säumnis i.H.v. 1 % der auf volle 50 EUR abgerundeten Steuerforderungen zu entrichten.