Aktuelles

Herzlich Willkommen

Als ehrenamtlicher Bürgermeister begrüße ich Sie recht herzlich in der Gemeinde Lichtenberg mit seinem Ortsteil Kleindittmannsdorf- am südwestlichen Teil der Westlausitz, gelegen zwischen weiten Wiesen und Wäldern.

Als Verwaltungsgemeinschaft mit Ohorn, Großnaundorf, Steina und unserer erfüllenden Gemeinde Pulsnitz bewältigen wir täglich unsere Herausforderungen.

Als Wohngemeinde gut vernetzt bieten wir in erster Linie einen guten dörflichen Zusammenhalt.

Die Arbeitsstandorte wie Dresden oder Bautzen sind schnell erreichbar, während die Kinder neben der Kinder- & Horteinrichtung aus einer Vielzahl von Vereinen und Feuerwehr für ihre Freizeitaktivitäten wählen können.

Bei Fragen oder Anregungen können Sie sich gern jederzeit an das Team der Gemeindeverwaltung wenden oder auch an mich persönlich!

Wir wünschen Ihnen viel Spaß auf unserer Homepage und würden uns freuen Sie als Besucher in Lichtenberg und seinem Ortsteil Kleindittmannsdorf begrüßen zu dürfen.

Der Bürgermeister Thomas Wuttke

Das Projekt „Digitale Integrationsplattform für Straßendaten“ (DIS) geht in die nächste
Projektphase. Die Digitalisierung der Straßennetze aller 57 Gemeinden des Landkreises
Bautzen ist weit vorangeschritten, nun steht die darauf aufbauende Straßenbefahrung an.

Die Gemeindeverwaltung Lichtenberg macht darauf aufmerksam, dass zum 15.02.2024 die

Grundsteuer A, Grundsteuer B und die Gewerbesteuer  für alle diejenigen Steuerpflichtigen, die die genannten Steuern vierteljährlich entrichten, fällig waren. Diejenigen, die sich mit der Zahlung der Steuern an die Gemeinde Lichtenberg im Rückstand befinden, werden hiermit gemäß § 13 Sächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetzt gemahnt und aufgefordert, bis zum 20.03.2024  ihrer Zahlungspflicht nachzukommen. Bitte geben Sie bei der Überweisung das Kassenzeichen bzw. Buchungszeichen des Steuerbescheides an.

Für diese öffentliche Mahnung werden keine Gebühren erhoben.

Bei einem weiteren Zahlungsverzug erfolgt eine schriftliche Mahnung mit einer Mahngebühr von mindestens 8,00 EUR bis 40,00 EUR gemäß 10. Sächsischen Kostenverzeichnis. Außerdem sind Säumniszuschläge gemäß § 240 AO für jeden angefangenen Monat der Säumnis i.H.v. 1 % der auf volle 50 EUR abgerundeten Steuerforderungen zu entrichten. „

Wuttke, Bürgermeister